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Dokument-ID: 427945
6.1 Notwendige Rechtsakte
Die Gründung der AG kennt mehrere Rechtsakte:
- Abschluss des Gesellschaftsvertrages (Satzung)
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, sofern ein Aufsichtsrat zwingend vorgesehen (§ 29 GmbHG) ist oder freiwillig bestellt wird
- Bestellung des ersten Aufsichtsrats und Vorstands
- Antrag auf Bemessung der Gesellschaftssteuer und Abgabe einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Leistung der Einlagen
- Allenfalls weitere behördliche Genehmigungen
- Anmeldung zum Firmenbuch