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Dokument-ID: 427553
6.2 Abweichende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag für die Abgabe von Willenserklärungen der GmbH
Grundsätzlich sieht das GmbH-Gesetz für die Abgabe von Willenserklärungen der GmbH Gesamtvertretung vor. An rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Gesellschaft müssen sich daher sämtliche Geschäftsführer beteiligen. Im Gesellschaftsvertrag kann allerdings Abweichendes vorgesehen werden.