© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 622790

Iman Torabia - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6 Anfechtung von Beschlüssen

Verein: Anfechtung von Beschlüssen

Wenn es der Inhalt und Zweck eines verletzten Gesetzes oder die guten Sitten gebieten, sind Beschlüsse von Vereinsorganen nichtig. Andere gesetz- oder statutenwidrige Beschlüsse können binnen eines Jahres ab Beschlussfassung gerichtlich angefochten werden. Hierzu hat jedes von einem Vereinsbeschluss betroffene Vereinsmitglied ein Anfechtungsrecht. Werden die Beschlüsse nicht binnen eines Jahres ab Beschlussfassung gerichtlich angefochten, so bleiben diese gültig (§ 7 VerG 2002).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Gesellschaftsrecht in unserem Shop! Zum Shop