© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 570287
4.2 Antrag
Antrag des Schuldners
Auf Antrag des Schuldners ist das Insolvenzverfahren sofort zu eröffnen. Erstattet der Schuldner an das Gericht Anzeige von der Zahlungseinstellung, so gilt dies als Antrag. Im Beschluss auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist jedenfalls das Vorliegen der Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit zu begründen (§ 69 Abs 1 IO).