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4.8.3 Ausschluss aus wichtigem Grund
Nicht nur ein Austritt, sondern auch ein Ausschluss aus wichtigem Grund bzw bei Unzumutbarkeit müsste möglich sein, ist aber allerdings bis dato noch strittig. Ein Ausschluss aus wichtigem Grund bei mangelnder gesellschaftsvertraglicher Regelung wird von der Rechtsprechung abgelehnt (RS0059745). Nach ständiger Rechtsprechung ist der zwangsweise Auschluss eines Gesellschafters einer GmbH mit Ausnahme des § 66 GmbHG unzulässig (1 Ob 135/06v, OGH 17.10.2006, 6 Ob 80/11Z, OGH 14.9.2011). Die hL bejaht allerdings ein Auschliessungsrecht eines Gesellschafters aus wichtigem Grund in Analogie an den §§ 140ff UGB.