© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 570346

Iman Torabia - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.7 Entziehung der Eigenverwaltung

In folgenden Fällen hat das Gericht dem Schuldner die Eigenverwaltung zu entziehen und einen Masseverwalter zu bestellen (§ 170 IO):

  • Es sind Umstände bekannt, die erwarten lassen, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, insbesondere wenn der Schuldner Mitwirkungs- oder Auskunftspflichten verletzt, Verfügungsbeschränkungen oder überhaupt den Interessen der Gläubiger zuwiderhandelt, die Voraussetzungen des § 169 IO nicht vorliegen, der Finanzplan nicht eingehalten werden kann, die Angaben im Status unrichtig sind oder der Schuldner die Masseforderungen nicht pünktlich erfüllt
  • Die Voraussetzungen des § 167 Abs 3 IO sind erfüllt
  • Der Sanierungsplan wurde nicht innerhalb von 90 Tagen nach Eröffnung des Verfahrens von den Gläubigern angenommen oder
  • der Schuldner beantragt dies

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Gesellschaftsrecht in unserem Shop! Zum Shop