© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 622726
3.12 Freiwillige Auflösung der Sparkasse nach § 26 SpG
Eine freiwillige Auflösung der Sparkasse ist möglich. Hierzu ist lediglich ein Beschluss des Sparkassenrats erforderlich. Dieser wird bei Gemeindesparkassen erst nach Zustimmung der Gemeindevertretung(en) der Haftungsgemeinde(n) und bei Vereinssparkassen erst nach Zustimmung der Vereinsversammlung (§ 9 SpG) wirksam.