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2.1 Wann ist eine Personenvereinigung eine Genossenschaft?
Genossenschaften sind Personenvereinigungen mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederzahl. Sie dienen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossenschaften), wie für Kredit-, Einkauf-, Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs,- Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften.