© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1060994

Barbara Pogacar - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.5 Gerichtlich angeordnete Fristverlängerung

Regelung nach dem 1. COVJuBG

§ 1 Abs 2 COVJuBG in der Fassung des zweiten COVID-19-Gesetzes (in der Folge kurz: 1. COVJuBG) ordnet an, dass das Gericht bei einer prozessualen Frist, beispielsweise einer Rekursfrist, wie jene gegen den Beschluss zur Bestätigung des Sanierungsplans, aussprechen kann, dass diese bis 30.04.2020 unterbrochen wird. In einem solchen Fall hat das Gericht eine neue angemessene Frist festzusetzen und dieser Beschluss ist nicht anfechtbar. Diese neue Frist läuft dann ab Zustellung des Beschlusses. • [Fußnote: AB 112 BlgNR 27. GP 9.]  Der Beschluss ist in der Insolvenzdatei zu veröffentlichen, wenn es sich um einen in der Insolvenzdatei zu veröffentlichenden Beschluss handelt. • [Fußnote: Mohr, ZIK digital exklusiv, 2020/1.]  Diese Bekanntmachung löst dann gem § 257 Abs 2 IO die Folgen der Zustellung aus.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Gesellschaftsrecht in unserem Shop! Zum Shop