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Dokument-ID: 427783
5.5 GmbH
In den unteren Tarifstufen der Einkommensteuer, also bei einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen unter EUR 70.365,– und damit bis zu einem Grenzsteuersatz von 44,175 % (23 % KöSt + 27,5 % KESt) sind die OG, KG und die Tätigkeit als Einzelunternehmer steuerlich gesehen jedenfalls günstiger als die GmbH.