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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.1 Haftungsumfang der Gemeinde (§ 2 Abs 1 SpG)

  • Der Umfang der von der Haftung der Gemeinde(n) erfassten Verbindlichkeiten ist von der Gemeindesparkasse jährlich zum Bilanzstichtag zu ermitteln.
  • Verbindlichkeiten aus Teilschuldverschreibungen sind in Summe darzustellen.
  • Liegen bei Verbindlichkeiten abweichende tatsächliche materielle Laufzeiten vor, kann die zu erwartende Verweildauer herangezogen werden. Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass die Berechnung der Verweildauer nach anerkannten Regeln der Statistik erfolgt. Zu berücksichtigen ist überdies, dass Auszahlungen stets zu Lasten der zuerst einbezahlten Beträge zu erfolgen haben.
  • Für Anwartschaften sind die erforderlichen Rückstellungen anzuführen.

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