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Dokument-ID: 432410
4.3.4 Kann die Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied widerrufen werden?
Die Hauptversammlung kann die Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied vorzeitig (das heißt vor Ablauf der Funktionsperiode) widerrufen. Für den Beschluss der Hauptversammlung ist eine Dreiviertelmehrheit (der abgegebenen Stimmen) notwendig. In der Satzung kann diese Mehrheit durch eine andere ersetzt werden und es können noch andere Erfordernisse aufgestellt werden (§ 87 Abs 8 AktG).