© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 427749

Iman Torabia - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.3 Kommunalsteuer – Einzelunternehmen

Der Unternehmerbegriff des § 3 KommStG deckt sich weitgehend mit jenem des Umsatzsteuerrechts.

Beschäftigt der Unternehmer Dienstnehmer (Mitarbeiter), so fällt für die dienstnehmende Person eine Kommunalsteuer in der Höhe von 3 % des geleisteten Arbeitslohnes an (siehe auch §§ 1, 2, 5 und 9 KommStG). Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht EUR 1.460,–, werden von ihr EUR 1.095,– abgezogen. Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterliegen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Gesellschaftsrecht in unserem Shop! Zum Shop