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Dokument-ID: 427831
6.2 Kosten – GesbR
Kosten für die Errichtung eines Gesellschaftsvertrages
Für die Errichtung einer GesbR müssen die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Der Abschluss, aber auch zukünftige Änderungen erfordern die Zustimmung aller Gesellschafter (übereinstimmende Willenserklärung). Diese übereinstimmende Willenserklärung kann auch konkludent erfolgen und bedarf keiner Publizität.