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Dokument-ID: 427955
6.6 Meldung beim Finanzamt und bei der Gemeinde
Ab Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit ist eine Meldung innerhalb eines Monates beim zuständigen Finanzamt zu erstatten und die Vergabe einer Steuernummer zu beantragen (§ 120 BAO iVm § 121 BAO). Es bestehen keine Formvorschriften für die Anzeige; es handelt sich bei der Meldung um eine formlose (schriftliche oder mündliche) Mitteilung über die Betriebseröffnung. Jedoch gibt es je nachdem, für welche Rechtsform man sich entschieden hat, drei unterschiedliche Formulare bzw Fragebögen, die auszufüllen sind: