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Dokument-ID: 653521
6.4.4 Muss ein bestimmtes Eigenkapital vorhanden sein?
Die Bestimmung des § 9 WAG sieht vor, dass Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen jederzeit ausreichendes Eigenkapital zu halten haben. Das Eigenkapital von Wertpapierfirmen hat zumindest 25 % der fixen Gemeinkosten des letzten festgestellten Jahresabschlusses zu betragen. Hierbei gelten die Betriebsaufwendungen, die vom jeweiligen Beschäftigungsgrad der Wertpapierfirma unabhängig sind und die den einzelnen Kostenträgern (Produkten) nicht direkt zugerechnet werden können als fixe Gemeinkosten.