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Dokument-ID: 570342
4.6 Sanierungsverfahren
Das Insolvenzverfahren ist gem § 167 IO als Sanierungsverfahren zu bezeichnen, wenn der Schuldner dessen Eröffnung sowie unter Anschluss eines zulässigen Sanierungsplans die Annahme eines Sanierungsplans beantragt und dieser Antrag vom Gericht nicht zugleich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgewiesen wird.