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Dokument-ID: 622688
3.5 Satzungsinhalt der Sparkasse
Jede Sparkasse muss eine Satzung besitzen. Bei einer neugegründeten Gemeindesparkasse muss die Satzung von der Haftungsgemeinde (§ 2 Abs 1 SpG) erstellt werden. Bei einer Vereinssparkasse ist die Satzung vom Sparkassenverein (§ 3 Abs 1 SpG) zu erstellen.