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Dokument-ID: 427634
2.2 Sind abweichende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung möglich?
Grundsätzlich gilt, dass alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet sind. Diese Regelung ist jedoch dispositiv, der Gesellschaftsvertrag kann einem oder mehreren Gesellschaftern die Geschäftsführungsbefugnis erteilen. In diesem Fall sind die übrigen Gesellschafter von der Geschäftsführungsbefugnis ausgeschlossen.