© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
5.1.4 Sonstige Lohnnebenkosten – Einzelunternehmen
Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)
Den Dienstgeberbeitrag haben alle Dienstgeber zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen; als im Bundesgebiet beschäftigt gilt ein Dienstnehmer auch dann, wenn er zur Dienstleistung ins Ausland entsendet ist (§ 41 Abs 1 FLAG). Der Dienstgeberbeitrag war bis 2016 in einer Höhe von 4,5 % der Beitragsgrundlage zu entrichten. Im Kalenderjahr 2017 beträgt der Beitrag 4,1 % und ab dem Kalenderjahr 2018 3,9 % der Beitragsgrundlage. Ab dem Kalenderjahr 2025 beträgt der Beitrag 3,7 % der Beitragsgrundlage. Unternehmen mit mehr als 25 vollversicherten (freien) Dienstnehmern (ohne Lehrlinge und Rehabilitationsgeldbezieher), die bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer einen bestimmten Branchendurchschnitt erreichen oder darüber liegen, erhalten einen Bonus in Form einer zusätzlichen Senkung der Lohnnebenkosten in Höhe von 0,1 % des Dienstgeberbeitrages zum FLAG. Der DB beträgt für diese Unternehmen ab 2018 3,8 % (§ 41 Abs 5a FLAG).