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Dokument-ID: 427782
5.4.5 Sozialversicherung – KG
Alle voll haftenden Gesellschafter einer KG sind GSVG-pflichtversichert. Im Gegensatz dazu sind geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH mit einer maximalen Beteiligung von 25 % wie Dienstnehmer (siehe oben) ASVG-pflichtversichert. Die GmbH kann die Pflichtversicherung insofern beeinflussen, als sie die Beteiligungsregelung selbst in der „Hand“ hat. Denn Geschäftsführer sind erst mit einer Beteiligung von mehr als 25 % GSVG-pflichtversichert.