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Dokument-ID: 622686
3.4.5 Streitigkeiten und Auflösung
Auf welche Weise erfolgt eine Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis?
Hierzu sieht die Bestimmung des § 11 SpG vor, dass ein Schiedsgericht, bestehend aus zwei Schiedsrichtern und einem Obmann für alle Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis zuständig ist. Die Bestellung und die Geschäftsordnung des Schiedsgerichts sind in den Statuten festzulegen.