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Dokument-ID: 1061112
5.8 Überbrückungskredit
In § 10 des 2. COVJuBG wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebestimmung für eine Anfechtung der Gewährung von Überbrückungskrediten gem § 31 IO, dh, wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit, festgelegt. § 31 IO bildet die Grundlage für Anfechtungen von bestimmten Rechtshandlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden.