© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 432457
4.8 Unfreiwilliges Ausscheiden
Auch unfreiwillig kann ein Gesellschafter auf unterschiedliche Art und Weise ausscheiden. So kommen in Betracht:
- Gesetzlich geregelter Ausschluss
- Gesellschaftsvertraglich geregelter Ausschluss
- Ausschluss aus wichtigem Grund
- Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern nach dem GesAusG
- Einziehung von Geschäftsanteilen (Kapitalherabsetzung)
- Löschung der GmbH nach Auflösung und Liquidation oder im Rahmen einer Umgründung