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Dokument-ID: 1060991
5.3.4 Unterbrochene Fristen nach der IO
Betroffene Fristen im Insolvenzverfahren
Von der Fristunterbrechung erfasst wurden unter anderem: • [Fußnote: So Mohr, ZIK digital exklusiv 2020/4 und Trenker, ZIK digital exklusiv 2020/7.]
- Die 14-tägige Frist für den Erlag des Kostenvorschusses gem § 72b Abs 1 IO
- Die Frist für die Anmeldung von Insolvenzforderungen
- Die Frist für die Einbringung der Feststellungsklage
- Die Frist für die Vorlage eines Sanierungsplans gem § 114b Abs 2 IO
- Die 90-Tages-Frist für die Entziehung der Eigenverwaltung, wenn der Sanierungsplan nicht innerhalb dieser Frist angenommen wurde
- Die Frist für den Antrag auf Einstellung des Abschöpfungsverfahrens gem § 211 Abs 1 IO
- Die Frist für den Widerruf der Restschuldbefreiung
- Die 14-Tages-Frist für den Widerspruch des Absonderungsgläubigers gegen eine beabsichtigte freihändige Verwertung