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Dokument-ID: 432408
4.3.3 Von wem werden die Aufsichtsratsmitglieder gewählt?
Es ist Sache der Hauptversammlung, die Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Ein Aktionär oder der Aufsichtsrat können beantragen, die in der Satzung festgelegte Mitgliederzahl zu erhöhen oder zu verringern. Darüber muss vor der Wahl abgestimmt werden. Im Übrigen bleibt § 119 Abs 3 unberührt (§ 87 Abs 1 AktG).