© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 700203
8.2 Vorzunehmende Eintragungen
Für alle Rechtsträger gilt, dass folgende Eintragungen vorzunehmen sind (§ 3 Z 1–17 FBG)
- Die Firmenbuchnummer
- Die Firma
- Die Rechtsform
- Der Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift; falls die Bezeichnung des Sitzes nicht mit dem Namen der politischen Gemeinde übereinstimmt, ist außerdem die politische Gemeinde, in der der Sitz liegt, anzugeben
- Der Umstand, dass eine für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt ist
- Eine kurze Bezeichnung des Geschäftszweigs nach eigener Angabe
- Zweigniederlassungen mit ihrem Ort, der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift und ihrer Firma, wenn sie vor der Firma der Hauptniederlassung abweicht
- Der Tag der Feststellung der Satzung bzw des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags
- Name und Geburtsdatum des Einzelunternehmers, bei anderen Rechtsträgern ihrer vertretungsbefugten Personen sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis
- Bei Prokuristen deren Name und Geburtsdatum sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis
- Vereinbarungen nach § 38 Abs 4 UGB
- Die Dauer des Unternehmens, wenn sie begrenzt ist
- Bei Abwicklung (Liquidation) Name und Geburtsdatum der Abwickler (Liquidatoren) sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis
- Die im Exekutions- und Insolvenzrecht zur Eintragung in das Firmenbuch vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen, deren Aufhebung und die Namen der gesetzlichen Vertreter
- Eintragungen im Insolvenzverfahren gem § 77a Abs 1 IO
- Vorgänge, durch die ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen wird sowie deren Rechtsgrund; die Eintragungen sind sowohl beim Erwerber als auch beim Veräußerer vorzunehmen
- Die Feststellung, dass der Rechtsträger als Scheinunternehmen gilt (§ 8 SBBG)
- Sonstige Eintragungen, die gesetzlich vorgesehen sind