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Dokument-ID: 432422
4.3.10 Wann ist der Aufsichtsrat bzw sein Ausschuss beschlussfähig?
Für die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats oder seines Ausschusses ist es notwendig, dass an der Sitzung mindestens drei Mitglieder teilnehmen (§ 95 Abs 7 Satz 2 zweiter Halbsatz AktG). In der Satzung kann eine höhere Zahl festgesetzt werden (§ 92 Abs 5 AktG).