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Dokument-ID: 432344
3.3.13 Was hat mit einem im Firmenbuch eingetragenen Beschluss zu geschehen, wenn er für nichtig erklärt wird?
Ist ein Beschluss der Gesellschaft, der in das Firmenbuch eingetragen ist, durch Urteil oder Beschluss für nichtig erklärt worden, so hat das Gericht die für nichtig erklärte Eintragung von Amts wegen zu löschen und seinen Ausspruch zu veröffentlichen (§ 44 Abs 1 GmbHG).