© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 700249

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.7 Welche Bestimmungen kommen hinsichtlich des Verfahrens zur Anwendung?

Zur Anwendung kommen die allgemeinen Bestimmungen des Außerstreitgesetzes, ausgenommen die §§ 72–77 über das Abänderungsverfahren. Dies allerdings nur soweit nichts anderes bestimmt ist. Rechtsträger, die ihre Rechtspersönlichkeit erst durch die Eintragung in das Firmenbuch erlangen, sind im Verfahren über die erste Eintragung parteifähig und von den vorgesehenen Organen zu vertreten.

In Firmenbuchverfahren findet ein Kostenersatz nach § 78 AußStrG iVm § 15 Abs 1 FBG statt (OGH 05.05.2010 1 Ob 56/10g).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Gesellschaftsrecht in unserem Shop! Zum Shop