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Dokument-ID: 432320
3.3.1 Welche Funktion bzw Aufgabe hat die Generalversammlung?
Die Generalversammlung ist eine Versammlung der Gesellschafter und stellt das oberste Willensbildungsorgan dar. Jene Beschlüsse, die durch das Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern vorbehalten sind, werden grundsätzlich in der Generalversammlung gefasst. Sämtliche Gesellschafter haben gemeinsam, aber auch die Möglichkeit, sich im einzelnen Fall schriftlich mit der zu treffenden Bestimmung oder doch mit der Abstimmung im schriftlichen Wege einverstanden zu erklären (§ 34 Abs 1 GmbHG).