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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Welcher Ort gilt als Sitz der Genossenschaft?

In der Satzung der SCE ist jener Ort im Inland als Sitz zu bestimmen, an dem die Genossenschaft:

  • einen Betrieb hat oder
  • wo sich die Geschäftsleitung befindet oder
  • die Verwaltung geführt wird.

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