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Neu Dokument-ID: 432418

Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.8 Wer hat die Änderungen im Aufsichtsrat zu veröffentlichen?

Es ist der Vorstand, der jeden Wechsel der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich zur Eintragung in das Firmenbuch anmelden muss (§ 91 AktG).

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