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Dokument-ID: 432427
4.3.12 Wer kann den Aufsichtsrat einberufen?
Jedes Aufsichtsratsmitglied oder der Vorstand kann verlangen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats unverzüglich den Aufsichtsrat einberuft. Hierzu müssen die Aufsichtsratsmitglieder oder der Vorstand den Zweck und die Gründe angeben. Die Sitzung muss binnen zwei Wochen nach der Einberufung stattfinden (§ 94 Abs 1 AktG).