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2.1 Wer trägt das Risiko der Insolvenz einer Kapitalgesellschaft?
In der Krise versuchen Gesellschafter oftmals etwa durch Kreditgewährung an die eigene Gesellschaft das Risiko einer möglicherweise bevorstehenden Insolvenz auf die außenstehenden Gesellschafter abzuwälzen. Tritt nämlich der Insolvenzfall tatsächlich ein, steht den Gläubigern der Gesellschaft nur noch jenes durch den Kreditbetrag verminderte Restvermögen zur Verfügung. Die Gesellschafter werden nämlich versuchen noch rechtzeitig vor Eintritt der Insolvenz ihren Rückgewährungsanspruch geltend zu machen, zumal diese in der Regel früher über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens informiert sind als die außenstehenden Gläubiger.