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Dokument-ID: 432371
4.2.2 Wo findet die Hauptversammlung statt?
Die Satzung bestimmt den Ort, an dem die Hauptversammlung stattfindet. Sie muss aber jedenfalls im Inland stattfinden. Sollte die Satzung nichts anderes bestimmen, findet die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft statt oder am Sitz einer inländischen Börse, an der die Aktien der Gesellschaft notiert sind (§ 102 Abs 2 AktG).