© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1193419
4.1 Genossenschaft – wichtige Punkte
- Firma und Sitz der Genossenschaft (Die Firma muss die Bezeichnung „eingetragene Genossenschaft“ enthalten, was insbesondere mit „e Gen“ abgekürzt werden kann.)
- Gegenstand des Unternehmens
- Dauer der Genossenschaft
- Bedingungen des Eintritts der Genossenschafter, sowie die Bestimmungen über das Ausscheiden (bei Austritt, Tod etc)
- Höhe des Geschäftsanteils und dessen Bildung
- Grundsätze der Bilanzerstellung, Prüfung der Bilanz, Gewinn- und Verlustberechnung sowie Verteilung des Gewinnes und Verlustes
- Wahl und Zusammensetzung des Vorstandes sowie der Stellvertreter
- Bestimmungen über die Einberufung der Genossenschafter
- Stimmrecht des Genossenschafters
- Gegenstände für die eine besondere Stimmenmehrheit erforderlich ist
- Art und Weise der Bekanntmachungen der Genossenschaft
- Umfang der Haftung der Genossenschafter, wenn die Haftung über das in § 76 GenG bestimmte Maß ausgedehnt, eingeschränkt oder ausgeschlossen wird
- Ernennung der ersten Mitglieder des Vorstandes oder derjenigen Personen, welche die Registrierung der Genossenschaft zu erwirken haben
- Zu beachten ist noch, dass bei der Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch die Zusicherung der Aufnahme durch einen Revisionsverband vorzulegen ist.