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Dokument-ID: 822043
1.1 Satzung einer Holding-Vereinssparkasse
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Grundlagen, Name und Sitz
- Unter Änderung ihrer Firma hat die Sparkasse … auf der Grundlage der Einbringungsbilanz zum … mit Wirkung ab … ihr gesamtes bankgeschäftliches Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die „… Aktiengesellschaft“ eingebracht. Die Gesamtrechtsnachfolge trat mit Eintragung dieser Aktiengesellschaft in das Firmenbuch ein.
- Die Sparkasse haftet gem § 92 Abs 9 Bankwesengesetz (BWG) mit ihrem gesamten Vermögen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der „… Aktiengesellschaft“ im Fall von deren Zahlungsunfähigkeit.
- Die einbringende Sparkasse führt nunmehr die Firma „Anteils Verwaltungssparkasse …“, im Folgenden kurz Sparkasse genannt. Sie hat ihren Sitz in …