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1.12.6 Spaltungsplan (nicht verhältniswährende Spaltung zur Neugründung)
Spaltungsplan
I. Präambel
1.1 | Die OLBERT Beteiligungs GesmbH (im Folgenden kur „übertragende Gesellschaft“) ist eine im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN … eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in der politische Gemeinde Wien und verfügt über eine Stammkapital in der Höhe von EUR 37.000,– (siebenunddreißigtausend Euro), welches zur Gänze aufgebracht ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.2 | Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft sind:
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1.3 | Mit der nachstehenden Spaltung soll der Betrieb „Hausverwaltung“ der übertragenden Gesellschaft von der übertragenden Gesellschaft abgespalten werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.4 | Zum Anlagevermögen des Betriebs „Hausverwaltung“ der übertragenden Gesellschaft gehört Liegenschaftsvermögen (Grundstücke) im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes, und zwar 26 % (sechsundzwanzig Prozent) der Liegenschaft mit der Adresse … (Einlagezahl … Kastralgemeinde …). Das entspricht 26/100-Anteilen an der Liegenschaft Einlagezahl … Kastralgemeinde … Die übrigen 74/100-Anteile an der Liegenschaft Einlagezahl … Kastralgemeinde … verbleiben in der übertragenden Gesellschaft. Übertragende Gesellschaft und übernehmende Gesellschaft bilden sohin in Hinkunft hinsichtlich dieser Liegenschaft eine Miteigentümergemeinschaft. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.5 | Unter Anwendung der Bestimmungen des Spaltungsgesetzes sowie unter Anwendung der Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes, insbesondere von Artikel VI Umgründungssteuergesetz, soll nunmehr der in der Schlussbilanz, Beilage ./1, näher bezeichnete Betrieb „Hausverwaltung“ von der übertragenden Gesellschaft auf eine durch Spaltung neu entstehende GmbH (im Folgenden kurz „übernehmende Gesellschaft“) mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Wien unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft abgespalten werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.6 | Zweck der Spaltung ist die Entflechtung der bisherigen Unternehmensstruktur. Bei der gegenständlichen Spaltung handelt es sich um eine nicht verhältniswahrende Abspaltung zur Neugründung. Die Anteile an der übernehmenden Gesellschaft werden den Anteilsinhabern der übertragenden Gesellschaft im Zuge der Abspaltung nicht verhältniswährend iSd § 8 (Paragraf acht) Absatz 3 (drei) Spaltungsgesetz zugeteilt. Die Beteiligungsstruktur an der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft wird sich nach erfolgter Spaltung wie folgt darstellen:
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1.7 | Demgemäß wird unter gleichzeitigem Ausscheiden des Herrn Magister Leopold Aicher aus der übertragenden Gesellschaft dessen Geschäftsanteil an der übertragenden Gesellschaft von der OLBERT Stiftung Beteiligungsverwaltungs GmbH erworben werden. Frau Ingrid Aicher überträgt ebenfalls einen Teil ihres Geschäftsanteils an der übertragenden Gesellschaft an die OLBERT Stiftung Beteiligungsverwaltungs GmbH, sodass sich die Beteiligung der Frau Ingrid Aicher an der übertragenden Gesellschaft im Zuge der Spaltung von 34 % (vierunddreißig Prozent) auf 9 % (neun Prozent) reduzieren wird. An der übertragenden Gesellschaft sind sohin mit Wirksamwerden der Spaltung nur mehr OLBERT Stiftung Beteiligungsverwaltungs GmbH zu 91 % (einundneunzig Prozent) und Frau Ingrid Aicher zu 9 % (neun Prozent) beteiligt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.8 | Das Stammkapital der übernehmenden Gesellschaft wird von Frau Ingrid Aicher zu 97 % (siebenundneunzig Prozent) und von Herrn Magister Leopold Aicher zu 3 % (drei Prozent) übernommen, sodass Frau Ingrid Aicher mit einer zur Gänze aufgebrachten Stammeinlage von EUR 35.890,– (fünfunddreißigtausendachthundertneunzig Euro) und Herr Mag. Leopold Aicher mit einer zur Gänze aufgebrachten Stammeinlage von EUR 1.110,– (eintausendeinhundertzehn Euro) an der übernehmenden Gesellschaft beteiligt sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1.9 | Zur Durchführung des dargestellten Spaltungsvorganges errichtet die Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft den vorliegenden Spaltungsplan. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||