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Dokument-ID: 1263680
14.1.3 Akt der Verfehlung
Ein zentrales konstitutives Element von Machtmissbrauch ist ein Akt der Verfehlung. Darunter ist ein Verhalten zu verstehen, das die Grenzen einer anderen Person überschreitet, verschiebt oder verletzt. Eine solche Grenzüberschreitung kann verbal, nonverbal, emotional, körperlich oder strukturell erfolgen. Entscheidend ist nicht allein die Intensität der Handlung, sondern ihr Kontext innerhalb eines asymmetrischen Macht- und Hierarchieverhältnisses.