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1.6.6 Beauftragung der Familiengerichthilfe in HKÜ-Verfahren
In Österreich besteht für die Gerichte seit 2018 die Möglichkeit, bei Kindesentführungen und einem Rückführungsantrag aus dem Ausland die Familiengerichtshilfe zu beauftragen. Da das Gericht den Auftrag hat, sich um eine gütliche Einigung im Interesse des Kindeswohls zu bemühen, wird die Familiengerichtshilfe damit beauftragt, vorerst die aktuelle Situation des Kindes zu erheben, bevor die erste Verhandlung stattfindet. Nach dieser ersten Verhandlung wird mittels eines Clearings versucht, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, sofern der zurückgelassene Elternteil anreist. Themen dieses Clearings sind beispielsweise die Frage, ob der entführende Elternteil freiwillig zurückkehrt; ob der zurückgelassene Elternteil den Antrag zurückzieht, weil eine andere Lösung gefunden wurde; ob einvernehmlich vorübergehende oder endgültige Kontakte festgelegt werden können; wer das Kind in Zukunft hauptsächlich betreuen wird; wer in Zukunft die Obsorge ausüben wird.