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14.1.5 Handlung im zweckfremden Interesse
Ein zentrales und abschließendes konstitutives Element von Machtmissbrauch ist die Handlung im zweckfremden Interesse. Gemeint ist damit die Missachtung des legitimen Machtzwecks, also der normativ gebundenen Funktion einer Machtposition. Jede formale oder informelle Macht ist an einen institutionellen oder funktionalen Auftrag gekoppelt, etwa Führung, Verantwortung, Schutz, Organisation, Qualitätssicherung oder Entscheidungsbefugnis. Wird diese Macht nicht im Rahmen ihres Mandats, sondern primär zur Verfolgung eigener Interessen eingesetzt, liegt eine zweckfremde Machtnutzung vor.