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Dokument-ID: 1238520
8.4 Institutionalisierte Gewalt gegenüber Frauen und Kindern in Pflegschafts- und Unterhaltsverfahren
„Institutionelle Gewalt ist jede Form von Gewalt, die von Personen ausgeübt wird, die ihnen vom Staat übertragene Staatsmacht (Staatsgewalt) ausüben, ohne sich dabei an das gesamte Regelwerk ihrer Profession, Gesetze, Menschenrechte, Kinderrechte und von ihnen einzuhaltende Richtlinien und Ethikgrundsätze zu halten. Miteingeschlossen ist jede Form der Gewalt, insbesondere psychische, verbale, physische, strukturelle und symbolische Gewalt. Außerdem beinhaltet institutionelle Gewalt auch fehlende Kontrollinstanzen der staatlichen Gewalt.“