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Dokument-ID: 1185832
2.1.1 Körperliche Gewalt
Bei körperlicher Gewalt sind es in der Regel sichtbare Verletzungen, die einen in Verbindung mit Aussagen des Kindes hellhörig werden lassen sollten, wenn man nicht direkt Zeuge der körperlichen Gewalteinwirkung ist. Hier eine Checkliste, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und für Partner:innen, Bezugspersonen, couragierte Beobachter oder medizinisches Personal gleichermaßen relevant ist: