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9.4 Obsorge allgemein
Die elterliche Obsorge nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) bildet das Fundament des österreichischen Kindschaftsrechts. Gem § 158 ABGB gilt: Wer mit der Obsorge für ein minderjähriges Kind betraut ist, hat es zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es in diesen sowie allen anderen Angelegenheiten zu vertreten; Pflege und Erziehung sowie die Vermögensverwaltung umfassen auch die gesetzliche Vertretung in diesen Bereichen.
Die Obsorge gliedert sich also in 4 gleichwertige und einander ergänzende Teilbereiche: Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung (siehe dazu weiter unten). Diese 4 Teilbereiche bilden kein starres System, sondern eine dynamische Verantwortungseinheit, die sich an den Bedürfnissen und Rechten des Kindes orientiert. Im Vordergrund steht dabei stets das Kindeswohl, sodass unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes entsprechende Maßnahmen zu setzen sind.