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Patricia Hofmann | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.1.2 Zum Zugänglich-Machen und Veröffentlichen (§ 120a Abs 2 StGB)

§ 120a Abs 2 StGB stellt unter Strafe, wenn eine Bildaufnahme iSd Abs 1 ohne Einwilligung der abgebildeten Person einem Dritten zugänglich gemacht oder veröffentlich wird.

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