© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1185912

Elisabeth Eder-Janca | Muster | Checkliste

2.2.2 Dokumentation von Gewalt: Cyberstalking

Rechtliche Grundlage

§ 107a StGB Tatbestand der „beharrlichen Verfolgung“

Verständlich kurzgefasst

„Beharrlich bedeutet“, dass über längere Zeit ein normales Leben dermaßen vom Stalker oder der Stalkerin beeinträchtigt wird, dass es für den Gestalkten oder die Gestalkte nicht mehr zumutbar ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Gewaltschutz in unserem Shop! Zum Shop