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Dokument-ID: 1254273
1.6.4 Haager Kindesentfühungsübereinkommen (HKÜ)
Das HKÜ ist ein völkerrechtlicher Vertrag, in dem festgelegt ist, dass Kinder vor den Nachteilen einer Entführung zu schützen sind und ihre sofortige Rückgabe in den Staat ihres gewöhnlichen Aufenthalts sicherzustellen ist. Die Vertragsstaaten haben die bestehenden Obsorge- und Kontaktrechtsentscheidungen jenes Staates anzuerkennen, in dem das Kind zuletzt rechtmäßig gewohnt hat. Die Staatsbürgerschaft sowohl des Kindes als auch der Eltern ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Das wichtigste Kriterium ist also der letzte rechtmäßige Wohnsitz des Kindes.