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Dokument-ID: 1254274
1.6.5 Prävention
Um einer Entführung durch den mitobsorgeberechtigten Elternteil vorzubeugen, kann man
- einen Antrag auf alleinige Obsorge stellen (§ 176 ABGB);
- einen Antrag auf vorläufige Obsorge stellen (§ 107 Abs 2 AußstrG);
- Maßnahmen beantragen (§ 107 Abs 3 AußStrG) wie zum Beispiel das Verbot der Ausreise mit dem Kind, die Abnahme der Reisedokumente;
- eine Mediation des Konflikts durchführen lassen.