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Dokument-ID: 1281137
6.3.4 Die Rolle im Ernstfall: Sachverständige:r Zeuge:in
Was viele Fachkräfte nicht wissen oder unterschätzen: Im Fall einer strafrechtlichen Ermittlung oder eines Gerichtsverfahrens werden Lehrkräfte, Pflegekräfte und Sozialpädagog:innen häufig nicht als gewöhnliche Zeug:innen, sondern als sachverständige Zeug:innen geladen. Das ist ein wesentlicher Unterschied.